Nicht zu fassen…
was unsere Innenpolitiker im Angesicht von hundertfachem Verstoß gegen verfassungsmäßige Rechte von sich geben.
Einfach mal lesen bei Spiegel Online.
Und dann noch hier.
Also allein in Bayern wurde der Staatstrojaner nachweislich in zwölf Fällen mit Vorsatz unrechtmäßig eingesetzt. Trotz klarer Urteile (Auch von bayerischen Gerichten!) im Vorfeld.
Was sagt Artikel 20 Grundgesetz unter Ziffer 3?
Art 20
Da steht eindeutig: “… die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.”
Da der Freistaat Bayern sich zum Tatzeitpunkt dem Bundesgebiet und damit dem Geltungsbereich des Grundgesetzes zugehörig fühlte, ist damit in 12 Fällen ein vorsätzlicher Verstoß gegen Artikel 20 (3) GG klar belegt! Wann wird eigentlich mal die Bundesanwaltschaft wach und ermittelt?
Wie war das damals noch? “Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen…”
Warum eigentlich nicht? Wer sich selbst so ausserhalb des Grundgesetzes stellt, darf das gerne auch durch ein Bauwerk manifestieren. Und ich schwöre: Ich werde diese Grenze beachten. Dann eben keine Berge und kein Erdinger mehr. Ich kann auch prima Jever oder Flensburger am Strand trinken.
Norbert Tuschen
