AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die ViCo Netzwerkservices Norbert Tuschen, Oberhausen (nachfolgend ViCo) mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunden) schließt. Abweichende Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ViCo.
1. Grundsätzliches
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Rechtsbeziehungen, die mit ViCo entstehen. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten auch dann nicht, wenn ViCo ihnen nach Erhalt nicht erneut widersprochen hat.
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande.
2. Preise
2.1 Preise verstehen sich bei Abholung am Sitz von ViCo in Oberhausen.
2.2 Anlieferung und Aufstellung von Geräten durch ViCo erfolgt zu Lasten des Kunden. Bei dem Erwerb von Software ist eine Installation und individuelle Anleitung durch ViCo nicht geschuldet. Eine auf Wunsch des Kunden erfolgte Installation und eine individuelle Anleitung geht zu Lasten des Kunden.
3. Gewährleistung und Haftung
3.1 ViCo leistet Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen, so weit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht etwas anderes bestimmen. Herstellerbedingte Garantiebedingungen werden an den Kunden weitergegeben und in der Rechnung entsprechend ausgewiesen. Gegenüber gewerblichen Kunden wird die Gewährleistung auf 12 Monate begrenzt.
3.2 Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Lieferung anzuzeigen. Für nicht offensichtliche Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften der §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
3.3 Für den Aufbau und Einsatz von IT-Systemen und -Anlagen gelten folgende Regelungen:
Der Kunde hat Anspruch auf Beseitigung von Mängeln (Nachbesserung). Im Fall des Fehlschlagens der Nachbesserung, insbesondere bei Nichtbeseitigung des Mangels, oder wenn für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Kunde die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen. Gewährleistungsverpflichtung besteht nicht, wenn der Kunde unsachgemäß in die Anlage eingegriffen hat
3.4 Eine Gewährleistung für die ordnungsgemäße Funktion von Software wird in Ermangelung einer Einflussnahme von ViCo nicht übernommen. Auf die der Software beiliegenden Bestimmungen wird ausdrücklich verwiesen.
3.5 Empfehlungen von ViCo entbinden nicht von der Überprüfung der Eignung durch den Kunden..
4. Lieferzeit
ViCo darf den Liefertermin bis längstens drei Wochen überschreiten. Im Übrigen werden Lieferzeiten nicht garantiert.
5. Gefahrenübergang
5.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben worden ist, oder das Lager von ViCo verlassen hat. Transportschäden hat der Kunde unverzüglich innerhalb der vorgegebenen Frist gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen.
5.2 Transport- oder sonstige Versicherungen gehen zu Lasten des Kunden.
6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen Eigentum von ViCo. Der Kunde ist berechtigt, über die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsbetrieb zu verfügen, jedoch nicht, sie aus seinen Geschäftsräumen zu entfernen oder zu verpfänden.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Alle Zahlungen erfolgen aufgrund der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden bedürfen im Einzelfall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von ViCo. Im Zweifelsfalle gilt die auf der Auftragsbestätigung oder Rechnung aufgeführte Zahlungsbedingung.
7.2 ViCo ist berechtigt, über abgeschlossene Teilleistungen Zwischenrechnungen zu erstellen, die binnen sieben Tagen auszugleichen sind.
7.3 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers die einstweilige Herausgabe der Ware zu verlangen.
7.4 Forderungen aus dem Verkauf oder der Vermietung der in unserem Eigentum befindlichen Waren gehen in der Höhe unseres Eigentumswertes an uns über.
7.5 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen. Darüberhinaus ist ViCo berechtigt, Verzugszinsen von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu erheben.
7.6 Der Kunde gerät in Verzug, sobald die Voraussetzungen des §284 Abs. 1 BGB vorliegen. Ist die Leistung nach dem Kalender bestimmt, so gilt §284 Abs. 2 BGB. §284 Abs. 3 BGB findet in jedem Fall keine Anwendung. Handelt es sich um ein Geschäft unter Kaufleuten, so kommt der Kunde ohne weiteres in Verzug, wenn er bei Fälligkeit nicht leistet.
8. Aufrechnung
Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber ViCo aufrechnen.
9. Beratung
9.1 Unsere Beratung erfolgt nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der von uns gelieferten Waren, sind jedoch unverbindlich und befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen.
9.2 Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Kunde verantwortlich.
9.3 Eine Haftung für Beratungsfehler wird nicht übernommen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten von ViCo vorliegen.
10. Servicebedingungen
10.1 Der Umfang der Leistungspflicht bestimmt sich nach dem erteilten Auftrag und unseren Servicevorschriften.
10.2 Der Kunde hat alle Vorkehrungen zu treffen, die für einen reibungslosen Serviceablauf notwendig sind. Dies bedeutet insbesondere, daß der Servicetechniker Zugang zu den Geräten hat. Anfallende Wartezeiten bis zur Zugänglichmachung von Geräten oder Installationen gehen zu Lasten des Kunden.
10.3 Servicetätigkeiten werden nach separatem Angebot durchgeführt. Kostenvoranschläge sind sieben Tage gültig, danach freibleibend.
10.4 Für Schäden, die im Rahmen der Servicetätigkeit auftreten, kann ViCo keine Haftung übernehmen, die über den üblichen Schutz im Rahmen einer bestehenden Haftpflichtversicherung hinausgehen. ViCo ist ausschließlich haftbar für Schäden am zu bearbeitenden Gerät, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Eine Haftung für indirekte oder Folgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Jede Haftung ist begrenzt auf den Zeitwert des bearbeiteten Gerätes.
10.5 Vor Beginn der Servicetätigkeiten hat der Kunde auf seine Kosten eine Datensicherung durchzuführen. Eine Gewähr für die Unversehrtheit bestehender Daten übernimmt ViCo nicht. Datensicherungen, die von ViCo im Rahmen von Servicetätigkeiten erfolgen, sind kostenpflichtig. Hierdurch verursachte Wartezeiten gehen zu Lasten des Kunden.
11. Speicherung von Daten
11.1 ViCo ist berechtigt, alle Daten, die der Abwicklung der Geschäftsbeziehung dienen, zu speichern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
12. Schlußbestimmungen
12.1 Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle tritt dispositives Recht.
12.2 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
12.3 Bei Warenlieferungen gilt als Erfüllungsort Oberhausen. Bei Dienstleistungen ergibt sich der Erfüllungsort aus dem Ort der Tätigkeit. Gerichtsstand ist Oberhausen.


